Informationen des Bundesministeriums der Finanzen (6.11.2019)

Am 6. November 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen weiterführende Informationen zum bevorstehenden Inkrafttreten von §146a AO veröffentlicht. §146a AO bezieht sich auf die Verwendung von elektronischen Aufzeichnungssystemen (Kassensystemen). Informieren Sie sich jetzt, um die Umstellung rechtzeitig zu planen.

Das Schreiben finden Sie auf dem Online-Auftritt des Bundesministerium der Finanzen, über den folgenden Link:

Nicht­be­an­stan­dungs­re­ge­lung bei Ver­wen­dung elek­tro­ni­scher Auf­zeich­nungs­sys­te­me im Sin­ne des § 146a AO oh­ne zer­ti­fi­zier­te tech­ni­sche Si­cher­heits­ein­rich­tung nach dem 31. De­zem­ber 2019

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-05-nichtbeanstandungsregelung-bei-verwendung-elektronischer-aufzeichnungssysteme.html